Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
17.07.2024: Zehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993

Zehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
 
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 11. Juli 2024 folgende Zehnte Satzung zur Änderung der
Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 12. Juli 1993 beschlossen:
 
Artikel I
 
Die Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 12. Juli 1993 wird wie folgt geändert:
 
Der Satzung wird ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt.
 
Inhaltsverzeichnis
 
§ 1 Ersatz des Verdienstausfalles
§ 2 Ersatz der Fahrkosten
§ 3 Aufwandsentschädigungen
§ 4 Fraktionssitzungen
§ 5 Dienstreisen, Studienreisen
§ 6 Unübertragbarkeit, Unverzichtbarkeit, Ausschlussfrist
§ 7 Inkrafttreten
 
 
§ 3 Ziffer 1 und 6 erhalten folgende Fassung:
 
§ 3 Aufwandsentschädigungen
 
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten
     pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates, des
     Ausländerbeirates oder des Gremiums, in dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes sonst
     mitwirken, folgende Aufwandsentschädigung: 
 
     - Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung         € 25,00 
     - ehrenamtliche Stadträte                                           € 25,00 
     - Mitglieder der Ortsbeiräte                                        € 25,00 
     - Mitglieder des Ausländerbeirates                             € 25,00 
     - Mitglieder der Jugendvertretung                              € 25,00 
     - Mitglieder des Seniorenbeirats in 
       Vollversammlung und Vorstand                              € 25,00 
     - gewählte Mitglieder der Betriebskommission          € 25,00 
     - sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner 
       als Mitglieder einer Kommission                             € 25,00 
     - zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene 
       Sachverständige                                                     € 25,00 
     - Mitglieder des Wahlausschusses und eines 
       Wahlvorstandes bei Gemeindewahlen, Wahlen 
       der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, 
       Ausländerbeiratswahlen und Bürgerentscheiden    € 25,00
 
(6) Schriftführerinnen oder Schriftführer erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung
      in Höhe von € 40,00. 
 
Artikel II
Inkrafttreten
 
Diese Änderungsatzung tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadt-
verordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen
Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 12. Juli 2024
 
Der Magistrat 
der Stadt Friedrichsdorf
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister

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