Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
17.07.2024: Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung

Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
 
Aufgrund des § 4c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl.
S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf durch Beschluss vom
11. Juli 2024 folgende Sechste Änderung der Geschäftsordnung für die Friedrichsdorfer
Jugendvertretung vom 21. Juni 2012 beschlossen.
 
§ 1 Aufgaben und Rechte der Jugendvertretung
 

1. Die Jugendvertretung vertritt die Interessen der Friedrichsdorfer Kinder und Jugendlichen
    der Stadt. Sie berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche
    betreffen.

2. Die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung, insbesondere der Ausschuss für Jugend,
    Soziales, Kultur und Sport, hören die Jugendvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die
    Kinder und Jugendliche betreffen. Dies geschieht in der Weise, dass die Jugendvertretung
    entweder eine schriftliche Stellungnahme zu der Angelegenheit abgibt, oder dass Mitglieder der
    Jugendvertretung sich hierzu mündlich in den Sitzungen der Gremien äußern.
 
    Die Jugendvertretung benennt im Vorfeld Vertreter/Vertreterinnen, die an öffentlichen Sitzungen
    der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen können. Nach vorheriger
    Abstimmung mit den jeweiligen Ausschussvorsitzenden können sie sich zu relevanten Fragen,
    die Kinder und Jugendliche betreffen, äußern. Die Jugendvertretung hat darüber hinausgehend
    ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung bzw. ihren
    Ausschüssen in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Vorschläge werden
    schriftlich bei dem Magistrat eingereicht.
    Dieser gibt die Vorschläge an die entsprechenden Gremien weiter, wenn diese für die Entschei-
    dung zuständig sind. Entscheidungen über die Vorschläge fallen in angemessener Frist. Der
    Magistrat teilt die Entscheidung der Jugendvertretung schriftlich mit.
 
    Die Jugendvertretung wird über alle Angelegenheiten, mit denen sich die Ausschüsse der
    Stadtverordnetenversammlung befassen und die die Interessen der Kinder und Jugendlichen
    betreffen, informiert. Hierzu bekommt die oder der Vorsitzende die Einladung sowie die
    Niederschrift zu den Sitzungen der Ausschüsse, in denen für Kinder und Jugendliche relevante
    Themen beraten werden, in elektronischer Form.
 
3. Die Jugendvertretung kann sich bei der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister bzw. der zuständigen
    Dezernentin/dem zuständigen Dezernenten die für die Arbeit der Jugendvertretung erforderlichen
    Informationen holen, soweit keine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflichten bestehen.
 
§ 2 Zusammensetzung und Wahlverfahren
 
1. Die Jugendvertretung wird in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl
    gewählt. Die Friedrichsdorfer Jugendvertretung besteht aus 11, mindestens jedoch aus
    3 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre und beginnt am 1.  Dezember. Wahlberechtigt
    sind alle Kinder und Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Friedrichsdorf. Sie müssen mindestens
    10 und dürfen höchstens 19 Jahre alt sein. 
 
2. Die zu wählenden Mitglieder müssen am Tag der Wahl mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen
    das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 
3. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Wahlhandlung wird nur
    eröffnet, wenn mindestens 5 Wahlbewerbungen mit der entsprechenden Zustimmungserklärung,
    im Falle einer Wahl das Amt anzunehmen, fristgerecht eingegangen sind.
    Die Aufstellung von Listen ist nicht zulässig. Jede/jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie
    Mitglieder zu wählen sind. Die Häufung von Stimmen ist unzulässig. Eine Stellvertretung bei der
    Stimmabgabe ist nicht zulässig. 
 
    Gewählt sind die Bewerber und Bewerberinnen in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahl.
    Bei Stimmengleichheit entscheidet bei der Zuteilung des letzten Sitzes das Los.
 
    Die Wahl kann über mehrere Tage dezentral in Wahllokalen stattfinden, es können Online-Wahlen
    oder Briefwahlen angeboten werden, es muss aber immer die Möglichkeit bestehen, an einem
    festen Wahltag zentral im Rathaus zu wählen. Der Antrag auf Briefwahl kann bei dem Jugendbüro
    gestellt werden. Die Abgabe der Briefwahlunterlagen muss spätestens am Wahltag im Rathaus
    beim Jugendbüro erfolgen. An diesem Wahltag erfolgt die Vorstellung der Kandidaturen durch die
    Personen selbst und ausgehängte Steckbriefe. Dies geschieht vor der eigentlichen Wahlhandlung.
 
    Über die angebotenen Wahlmöglichkeiten entscheidet die Jugendvertretung in Absprache mit dem
    Jugendbüro. Die Wahlberechtigten werden durch ein persönliches Schreiben zur Wahl eingeladen
    und die entsprechenden Wahlmöglichkeiten mitgeteilt.
 
    Bei einer dezentralen Wahl, Online-Wahlen oder Briefwahlen werden die Kandidaturen aus-
    schließlich über den Aushang der Steckbriefe vorgestellt. 
 
    Die Wahl findet vor Ablauf der Wahlzeit der amtierenden Jugendvertretung statt. Die Bewer-
    berinnen und Bewerber müssen sich mit dem entsprechenden Formular beim Jugendbüro
    melden. Sie werden spätestens zwei Wochen vor der Wahl auf der Seite des Friedrichsdorfer
    Jugendbüros und auf der Homepage der Stadt Friedrichsdorf bekannt gegeben.
    Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Die Wählerin/der Wähler macht durch ein Kreuz oder auf
    andere Weise auf dem Stimmzettel eindeutig kenntlich, welcher Bewerberin oder welchem
    Bewerber sie oder er ihre oder seine Stimme geben will. Stimmen sind ungültig, wenn der
    Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält, den Willen der Wählerin bzw. des Wählers nicht
    zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, mehr Stimmen oder eine
    Häufung von Stimmen enthält.
    Die zentrale Wahlhandlung im Rathaus leitet die zuständige Dezernentin bzw. der zuständige
    Dezernent für Jugend und Soziales, im Falle einer Verhinderung die oder der für die Jugend-
    vertretung zuständige Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendbüros. Für die Durchführung der
    zentralen Wahl wird ein Wahlausschuss berufen, der aus der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter
    und drei weiteren Mitgliedern, die von der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter benannt werden,
    besteht.
    Die Stimmenauszählung erfolgt zentral im Rathaus, nachdem alle Wahllokale oder andere
    Wahlmöglichkeiten geschlossen sind. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt auf der
    Homepage des Jugendbüros und weiteren aktuellen digitalen Plattformen. Gewählte Mitglieder
    sowie Nachrücker, die nicht persönlich anwesend sind, werden schriftlich benachrichtigt. Über
    die Wahlhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen und durch die Mitglieder des Wahlvorstandes
    zu unterzeichnen.
 
    Für die einzelnen Wahllokale wird ein Wahlvorstand von mindestens 2 Personen benannt. Über
    die Wahl in den einzelnen Wahllokalen muss eine Niederschrift angefertigt werden.
 
4. Kommt eine neue Jugendvertretung im ersten Wahlgang nicht zustande, wird in Absprache mit
    dem Jugendbüro schnellstmöglich eine neue Wahl organisiert. Die Jugendvertretung welche im
    folgenden Wahlgang gewählt wurde, ist ab dem 1. des Folgemonats der Nachwahl bis zum
    30. November des zweiten Amtsjahres im Amt.
 
5. Die Jugendvertretung kann sich selbst per Beschluss nicht auflösen, es sei denn: Für den Fall
    dass alle Mitglieder der Jugendvertretung der Auflösung der Jugendvertretung zustimmen, wird
    dies als eine Rücktrittserklärung jedes Mitglieds der Jugendvertretung behandelt. In diesem Fall
    sind Neuwahlen einzuberufen. Bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Jugendvertretung
    bleiben alle Amtsträger kommissarisch im Amt.
 
§ 3 Sitzungen, Geschäftsführung
 
1. Die konstituierende Sitzung findet spätestens 4 Wochen nach der Wahl der Jugendvertretung
    im Rathaus statt. Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung lädt zu der
    konstituierenden Sitzung ein und leitet diese bis zur Wahl einer oder eines Vorsitzenden. In der
    ersten Sitzung wählt die Jugendvertretung mit einfacher Stimmenmehrheit einen Vorstand aus
    ihrer Mitte.
 
    Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und mindestens einer/einem Beisitzer/in. Die
    Jugendvertretung kann sich im Rahmen dieser Geschäftsordnung eine weitere Ordnung geben
    und darin ihre inneren Angelegenheiten und ihre Arbeitsweise selbst bestimmen. Sie hat das
    Recht, die Zahl der Vorstandsmitglieder zu bestimmen und den Vorstand zu wählen sowie weitere
    Ausschüsse und/oder Arbeitskreise zu bilden.
 
    Die Jugendvertretung tagt in ihnen von der Stadt zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Die
    Arbeitskreistreffen können auch rein digital oder in hybrider Form durchgeführt werden. Die
    Sitzungen sind öffentlich. Zeit, Ort und Tagesordnung werden rechtzeitig vor der Sitzung öffentlich
    bekannt gemacht. Die Jugendvertretung tagt in der Regel alle zwei Monate, jedoch höchstens
    6 Mal im Jahr.
 
    Einberufen wird mit schriftlicher Ladung an alle Mitglieder der Jugendvertretung, die Bürger-
    meisterin bzw. den Bürgermeister und die zuständige Dezernentin bzw. den zuständigen
    Dezernenten. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit der
    oder dem Vorsitzenden eine schriftliche Einverständniserklärung unter Angabe der E-Mail-
    Adresse vorliegt. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens
    drei volle Kalendertage liegen. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Soziales Kultur
    und Sport sowie die Fraktionsvorsitzenden erhalten die Einladung. Hier ist für die Übersendung
    der Ladung in elektronischer Form maßgebend, ob gegenüber der oder dem Vorsitzenden der
    Stadtverordnetenversammlung eine Erklärung zur Zustellung von Einladungen in elektronischer
    Form vorliegt.
 
2. Die Jugendvertretung wird von dem Jugendbüro der Stadt Friedrichsdorf betreut. Für die
    Geschäftsstelle wird eine verantwortliche Mitarbeiterin/ein verantwortlicher Mitarbeiter des
    Jugendbüros benannt. Ein eigener Internetauftritt der Jugendvertretung wird auf der Homepage
    des Jugendbüros eingerichtet. Die Jugendvertretung vertritt sich selbst auf aktuellen online
    Plattformen. Dafür bestehen eigene Accounts. Besteht kein eigener Account, so kann ein eigener
    Account für die Jugendvertretung erstellt werden. Für die Erreichbarkeit der Jugendvertretung
    wird eine allgemeine E-Mail-Adresse (jugendvertretung@friedrichsdorf.de) angelegt.
 
Artikel II
 
§ 9 Inkrafttreten
 
Diese Sechste Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
 
Jedes Mitglied der Friedrichsdorfer Jugendvertretung erhält eine Kopie der Geschäftsordnung sowie der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten, Fünften und Sechsten Änderung der Geschäftsordnung. 
 
Friedrichsdorf, 12. Juli 2024 
 
Dr. Gerd Brücks                                Lars Keitel 
Stadtverordnetenvorsteher               Bürgermeister

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