Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
18.07.2024: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
und Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und
Wiesbaden
 
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen
Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit
mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der
Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen
mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen
von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr geregelt werden,
aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im
Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau,
Offenbach a. M. und Wiesbaden.
 
Die Entwürfe des
 
· Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
· Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M.,
  Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden
· Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main
 
sind ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt
(https://rp-darmstadt.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht
und zum Download bereitgestellt.
 
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder
postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt-
bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort
„Lärmaktionsplanung" bis zum 7. August 2024 eingereicht werden.
 
Regierungspräsidium Darmstadt 
III 33.3, Lärmaktionsplanung 
64278 Darmstadt
beteiligung-lap@rpda.hessen.de 
 
 
Darmstadt, den 24. Juni 2024 
Regierungspräsidium Darmstadt 
III 33.3 - 66 i 05.06

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